– PRESSEMITTEILUNG –
Kommunen erhalten endlich Sicherheit für ihre Flächenplanung
Ruhrparlament verabschiedet Regionalplan Ruhr
Historischer Moment beim Regionalverband Ruhr (RVR)! Nach 12 Jahren der Erarbeitung hat das Ruhrparlament in einer Sondersitzung den lang ersehnten Regionalplan Ruhr verabschiedet. Somit bekommt die Region nach über 60 Jahren erstmals wieder eine einheitliche regionale Flächenplanung.
Mit dem Planwerk erhalten die 53 Kommunen der Metropole Ruhr für die nächsten 20 Jahre die Möglichkeit, ihre kommunalen Planungen unter anderem in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Landwirtschaft und Grünzügen weiterzuentwickeln. Auch der gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherung von Flächen für die Rohstoffgewinnung, wie beispielsweise Sand und Kies, kommt der Plan nach.
Entsprechend des Umfangs des Gesamtplans ist auch der Diskussionsbedarf an mancher Stelle in den vergangenen Jahren groß gewesen. Stadtverwaltungen, Politiker nahezu aller Ebenen und Zivilgesellschaft, waren und sind nicht überall mit der Verortung und dem Umfang von Flächenausweisungen einverstanden.
Kommunen behalten letztes Wort bei zukünftiger Entwicklung vor Ort
„Uns ist sehr bewusst, dass ein solch umfangreicher und komplexer Plan nicht alle Interessen unserer schönen, aber doch unterschiedlichen, Region gleichermaßen und auf Anhieb befrieden kann“, gibt CDU-Fraktionsvorsitzender und Landrat des Kreises Recklinghausen, Bodo Klimpel zu bedenken. „Wichtig zu beachten ist, dass wir es hier mit einem dynamischen Planwerk zu tun haben. Jede Flächenausweisung kann in Zukunft noch durch politische Beschlüsse und sich ändernde Rahmenbedingungen modifiziert werden“, erklärt Klimpel.
„Nichts ist in Stein gemeißelt. Die im Grundgesetz verankerte kommunale Planungshoheit bleibt selbstverständlich unberührt“, ergänzt der planungspolitische Sprecher der CDU im Ruhrparlament, Uwe Waßmann. „Im Grunde machen wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung eine Angebotsplanung für die Kommunen“, so Waßmann abschließend.
Inwieweit die Kommunen nun zukünftig diese Angebote annehmen, bleibe über die kommunalen Flächennutzungs- und Bebauungspläne abzuwarten. Wo sich planerisch nachvollziehbare Änderungsbedarfe ergeben, werde gehandelt, versichern die Vertreter der CDU-Fraktion. Dies gelte mit Abstrichen natürlich auch für die Diskussionen zum Thema Kiesabbau im Kreis Wesel. Hier sei jedoch zunächst das Land in der Pflicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Bedarfsermittlung zu überarbeiten. Diese Überarbeitung ist bereits angekündigt und werde hoffentlich bald zum Tragen kommen.
Der Plan stellt Flächennutzungen der unterschiedlichen Nutzungskategorien auf über 465.000 Hektar dar, umfasst über 10.000 Seiten und wurde seit 2018 insgesamt dreimal in die öffentliche Beteiligung gegeben. Nach dem Beschluss des Ruhrparlaments erfolgt nun noch eine abschließende rechtliche Prüfung der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf. In drei Monaten wird mit der Bekanntmachung des Plans und somit der endgültigen Rechtskraft gerechnet.