von links nach rechts:
Frank Steenmanns, Jan Langenfurth, Ingo Hülser, Roland Mitschke
(Bild: CDU Voerde)
– Pressemitteilung –
Kraftwerksstandort Moellen in Voerde
RVR-CDU widerspricht Darstellung von Dirk Haarmann
Rund um die öffentliche Diskussion zum ehemaligen Kraftwerksstandort Moellen in Voerde gab es jetzt ein Treffen zwischen Vertretern der CDU-Fraktion Voerde und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Regionalverband Ruhr (RVR), Roland Mitschke.
„Die jüngste Presseberichterstattung hat uns beim RVR schon sehr überrascht“, erläutert Roland Mitschke. Der RVR sehe im aktuellen Planentwurf für die gesamte Fläche (ca. 60 ha) des ehemaligen Kraftwerkstandortes Moellen eindeutig einen regionalen Kooperationsstandort vor.
„Die Kriterien für einen solchen regionalen Kooperationsstandort sind mit Gewerbe / Industrie klar definiert. Wohnbebauung und Gastronomie sind für einen solchen Standort ausgeschlossen“, so Mitschke weiter.
„Wenn Bürgermeister Haarmann nun behauptet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung habe ihm gegenüber signalisiert Wohnbebauung etc. sei möglich, muss ich ihn leider korrigieren“, erklärt Roland Mitschke. Das Ministerium kann Fördermittel bewilligen, sei aber für das notwendige Planungsrecht nicht zuständig.
„Hier geht es um neues Planungsrecht für die Folgenutzung im Regionalplan. Der Regionalverband Ruhr ist als Regionalplanungsbehörde mit der staatlichen Regionalplanung qua Gesetz betraut. Der RVR ist für diese Fragen ohne Zweifel die Genehmigungsbehörde und zwar ausschließlich“, stellt Mitschke klar. Wenn Herr Haarmann dennoch mit der Landesebene Kontakt pflegen wolle, müsse er sich in dieser Angelegenheit schon an die Landesplanungsbehörde wenden. Diese sei beim Wirtschaftsministerium ansässig. „Ich gebe zu, dass die Zuständigkeiten für den Laien nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, von einem Bürgermeister dürfte man allerdings entsprechende Kenntnis erwarten“, ergänzt Mitschke.
Das Instrument der regionalen Kooperationsstandorte sei vom RVR entwickelt worden, um den Platzmangel im Kern des Verbandsgebietes für Gewerbe- und Industrieansiedlungen auszugleichen. Es gehe um die Verortung regionaler Bedarfe. Deshalb finde auch keine Anrechnung der Flächen auf den kommunalen Bedarf der jeweiligen Belegenheitskommune eines solchen Standortes statt.
Änderungen bei der Ausweisung der Fläche seien grundsätzlich noch möglich, da der Entwurf des so genannten sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte ja noch nicht endgültig verabschiedet sei – in Kürze beginnt die öffentliche Beteiligung. Eine Änderung der Ansiedlungskriterien sieht der CDU-Fraktionsvorsitzende im RVR allerdings kritisch. Eher würde dann wahrscheinlich der gesamte Standort nochmal auf seine Tauglichkeit hin überprüft. „Entschieden wird das alles aber in der Verbandsversammlung des RVR, die in solchen Fällen als Regionalrat agiert“, erörtert Mitschke. Ob Wohnungsbau überhaupt möglich ist, ist abhängig von einer aktualisierten Bedarfsberechnung, dann aber nicht im Rahmen der Regionalen Kooperationsstandorte.
Unabhängig davon, was schlussendlich mit dem Standort des ehemaligen Steag-Kraftwerkes passiert, rät Roland Mitschke dazu die Eigentumsverhältnisse schnellstmöglich zu klären und den Rückbau voranzutreiben. „Egal wie die Fläche am Ende entwickelt wird, sollte die Stadt Voerde das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Der evtl. Erwerb des Standortes durch private Entwickler kann die Möglichkeiten kommunalen Handelns erheblich beeinträchtigen“, so Mitschke abschließend.